Freispruch von zwei Burckhardt Compression Mitarbeitenden geht in Berufung durch die Bundesanwaltschaft
Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 13. Dezember 2023 publiziert, hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts zwei Mitarbeiter der Burckhardt Compression AG von sämtlichen Vorwürfen des Ausnutzens von Insiderwissen beim Kauf von Aktien für das ordentliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramm des Unternehmens freigesprochen. Mit Berufungserklärung vom 26. August 2024 hat die Bundesanwaltschaft (BA) die Berufung gegen den Freispruch erklärt. Das Berufungsverfahren…