2. Juli 2021 | Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Generalversammlung der Burckhardt Compression Holding AG

Die heutige Generalversammlung der Burckhardt Compression Holding AG fand, gestützt auf Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) des Schweizerischen Bundesrates, ohne anwesende Aktionärinnen und Aktionäre statt. Diese konnten ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Anträge des Verwaltungsrates wurden gutgeheissen mit Ausnahme der Erneuerung des Genehmigten Kapitals. Die Generalversammlung genehmigte eine erhöhte Dividende von CHF 6.50 je Aktie.

Die Generalversammlung fand am Hauptsitz der Gesellschaft in Winterthur im Beisein des unabhängigen Stimmrechtsvertreters, eines Vertreters der externen Revisionsstelle, Verwaltungsratspräsidenten Ton Büchner, CEO Marcel Pawlicek sowie dem Protokollführer statt. Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten die vom Verwaltungsrat gestellten Anträge bis auf die Genehmigung des Genehmigten Kapitals. Dieses Traktandum benötigt eine Zweidrittelmehrheit, es haben jedoch nur 63.76% zugestimmt. Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten auch einer um CHF 0.50 erhöhten Dividende von CHF 6.50 je Aktie zu.

An der Generalversammlung der Burckhardt Compression Holding AG waren insgesamt 2’302’957 stimmberechtigte Namenaktien und somit 84.40% des im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktienkapitals vertreten. Die Generalversammlung wurde aufgezeichnet und ist ab dem 3. Juli 2021 als Video auf www.burckhardtcompression.com/gv/webcast verfügbar.