20. Februar 2017 | Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Burckhardt Compression führt für einen Teil der Mitarbeitenden in Winterthur Kurzarbeit ein

Wie bereits im August und im November 2016 von Burckhardt Compression kommuniziert, hat sich das Marktumfeld im Geschäft mit Neumaschinen abgeschwächt. Der Bestellungseingang in der Systems Division ist deutlich tiefer als in den Vorjahren. Die ebenfalls im letzten Jahr angekündigte Kurzarbeit ist nun unumgänglich und wird ab März 2017 für einen Teil der Mitarbeitenden in Winterthur eingeführt. Das Servicegeschäft entwickelt sich hingegen weiterhin erfreulich.

Ab März 2017 werden rund 200 der insgesamt 700 Mitarbeitenden von Burckhardt Compression in Winterthur Kurzarbeit leisten. Der entsprechende Antrag wurde vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich bewilligt. Die Gründe für diese Massnahme liegen im deutlich tieferen Bestellungseingang für Kompressorsysteme. Spezifisch das Marinegeschäft im Bereich Gastransport und -lagerung verzeichnete einen massiven Rückgang des Bestellungseingangs. Für diese Anwendungen werden von Burckhardt Compression ausschliesslich Einzelkompressoren geliefert. Dies führt insbesondere für den Standort Winterthur zu einer deutlich geringeren Auslastung, was die Einführung von Kurzarbeit unumgänglich macht.