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Freispruch von zwei Burckhardt Compression Mitarbeitenden geht in Berufung durch die Bundesanwaltschaft

4. September 2024

Mit Berufungserklärung vom 26. August 2024 hat die Bundesanwaltschaft (BA) die Berufung gegen den Freispruch erklärt. Das Berufungsverfahren wird von der Berufungskammer des Bundestrafgerichts durchgeführt. Die Burckhardt Compression AG nimmt die Berufungserklärung der BA zur Kenntnis und ist weiterhin der Auffassung, dass ihre Mitarbeitenden korrekt gehandelt haben


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Stefan Hoher
Head of Corporate Communications & Branding

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