Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 13. Dezember 2023 publiziert, hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts zwei Mitarbeiter der Burckhardt Compression AG von sämtlichen Vorwürfen des Ausnutzens von Insiderwissen beim Kauf von Aktien für das ordentliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramm des Unternehmens freigesprochen.
Mit Berufungserklärung vom 26. August 2024 hat die Bundesanwaltschaft (BA) die Berufung gegen den Freispruch erklärt. Das Berufungsverfahren wird von der Berufungskammer des Bundestrafgerichts durchgeführt. Die Burckhardt Compression AG nimmt die Berufungserklärung der BA zur Kenntnis und ist weiterhin der Auffassung, dass ihre Mitarbeitenden korrekt gehandelt haben