Das Bundesstrafgericht teilte den Parteien am 16. Oktober 2024 mit, dass die Bundesanwaltschaft (BA) ihre Berufung gegen die erstinstanzlichen Freisprüche zweier Mitarbeitenden der Burckhardt Compression AG weitgehend zurückgezogen hat.
Die Mitarbeitenden wurden bereits im Dezember 2023 von allen Vorwürfen der Ausnutzung von Insiderwissen beim Kauf von Aktien für das ordentliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramm des Unternehmens freigesprochen. Die BA legte jedoch am 26. August 2024 Berufung gegen den Freispruch ein.
Mit der Rücknahme der Berufung durch die BA ist der Freispruch nun rechtskräftig und entlastet die beiden Mitarbeitenden von den Vorwürfen.
Burckhardt Compression schätzt die Bemühungen aller beteiligten Parteien in dieser Angelegenheit und ist weiterhin bestrebt, die höchsten Standards der Corporate Governance einzuhalten.