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Untersuchung und Verfahren

6. Februar 2023

Am 23. Januar 2023 erhob die Schweizerische Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht gegen zwei Angestellte der Burckhardt Compression AG (BCAG) Anklage. Sie wirft ihnen vor, Insiderwissen ausgenützt zu haben, als sie im Namen der BCAG im Mai des Jahres 2020 Aktien für das ordentlichen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der Gesellschaft kauften.

Die BCAG hat in der Untersuchung vollumfänglich mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert. Da der Aktienkauf durch die BCAG erfolgte, erzielten die beiden Mitarbeiter daraus auch keinen Vermögensvorteil, und der Kauf hatte auch keinen Einfluss auf das Ergebnis der BCAG. Die BCAG nimmt die Anklage zur Kenntnis. Sie ist der Auffassung, dass ihre Mitarbeiter korrekt gehandelt haben, überlässt die rechtliche Beurteilung des Vorgangs aber dem Gericht. Für beide Angestellte gilt die Unschuldsvermutung und beide geniessen nach wie vor das volle Vertrauen der BCAG.


Ihr Kontakt

Stefan Hoher
Head of Corporate Communications & Branding

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