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Gericht entscheidet zugunsten von zwei Burckhardt Compression Mitarbeitenden

13. Dezember 2023 Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Wie im Februar 2023 kommuniziert, hat die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht Anklage gegen zwei Mitarbeitende der Burckhardt Compression AG (BCAG) erhoben. Ihnen wurde vorgeworfen, Insiderwissen ausgenutzt zu haben, als sie im Mai 2020 im Auftrag der BCAG Aktien für das ordentliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramm des Unternehmens kauften.

Das Bundesstrafgericht hat die Angeklagten von allen Vorwürfen freigesprochen.

Die BCAG weiss die Bemühungen aller Beteiligten in dieser Angelegenheit zu schätzen und verpflichtet sich weiterhin, die höchsten Standards für Geschäftspraktiken einzuhalten.


Ihr Kontakt

Stefan Hoher
Head of Corporate Communications & Branding

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